Timeless ist eine Veranstaltungsreihe der Timeless Music AG, im Folgenden „Veranstalter“ genannt.

Eine vertragliche Bindung entsteht durch den Erwerb der Eintrittskarte und ausschliesslich zwischen dem/der Erwerber/in und Inhaber/in und dem Veranstalter. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der/die Erwerber/In und Eintrittskarteninhaber/In die Vertragsbedingungen des Veranstalters. Der Veranstalter kann die Daten des/der Erwerbers/in für eigene Kommunikationszwecke (Newsletter,etc.) nutzen. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Besucher und alle Vertragspartner des Veranstalters.

Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der Live-Konzerte. Der Veranstalter übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.

Foto-, Film-, Digital- und Videokameras sowie Aufnahme-/Abspielgeräte mit Lautsprechern sind an den Veranstaltungen verboten. Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton,- Film, und Videoaufnahmen von den an den Anlässen auftretenden Künstler/innen, von Besucher/innen oder Festivalinfrastruktur ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Bei Missachtung dieser Verbote behält sich der Veranstalter die Geltendmachung sämtlicher Rechtsansprüche unter sämtlichen Rechtstiteln ausdrücklich vor.2.3 Lärmemissionen. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. An den Eingängen und Garderoben werden Gehörschutzpfropfen abgegeben. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.

Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. An den Eingängen und Garderoben werden Gehörschutzpfropfen abgegeben. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.

Der Ordnungsdienst des Veranstalters führt an sämtlichen offiziellen Eingängen und entlang dem Veranstaltungsort während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.

Der vom Veranstalter eingesetzte Ordnungsdienst hat das Recht, Personen den Einlass aus wichtigen Gründen entschädigungslos zu verwehren, insbesondere bei Nichtbeachtung der Sicherheits- und/oder Durchführungsvorschriften oder die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen.

Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen aller Art ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.

Die Eintrittskarte wird an den offiziellen Eingängen des Veranstalters kontrolliert (QR-code) und allenfalls gegen ein Kontrollarmband getauscht. Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Verlorene und beschädigte Eintrittskarten werden nicht ersetzt. Beschädigte und nicht um das Handgelenk getragene Kontrollarmbänder berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der Leistungen des Veranstalters und sind ungültig.

Covid-19-Einlass
Gemäss den eidgenössischen und kantonalen Richtlinien für Grossanlässe dürfen nur Personen (über 16 Jahre) an den Konzerten teilnehmen, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:

Personen, die vollständig mit einem in der Schweiz oder von der Europäischen Arzneimittelagentur zugelassenen Impfstoff geimpft wurden.

Personen, die sich in den letzten 6 Monaten mit Covid-19 angesteckt haben

Personen, die negativ auf einen der folgenden Tests getestet haben:

PCR-Test, der maximal 72 Stunden vor Konzertbeginn durchgeführt wird.

Antigen Schnelltest, der von Fachleuten spätestens 24 Stunden vor dem Konzert durchgeführt wird (ausgenommen Selbsttests).

Sobald das Covid-Zertifikat fertig ist, sollte es verwendet werden, um die oben genannten Kriterien zu überprüfen.

Wenn Sie oder ein Mitglied Ihres Haushalts oder Ihrer unmittelbaren Familie in den letzten zehn Tagen irgendwelche Symptome von COVID-19 hatten, auch wenn sie leicht sind, bleiben Sie bitte zur Sicherheit aller zu Hause. Wenn Sie Inhaber*in eines Tickets sind, wird Ihr Ticket nur dann erstattet, wenn Sie unter einen der oben im Abschnitt «COVID-19-Rückerstattung» genannten Fälle fallen. Da die Tickets nicht personengebunden sind, können sie an Dritte weitergegeben werden. Bei Symptomen an den Eingängen oder während der Veranstaltung sollte die Person isoliert und aufgefordert werden, den Coronacheck durchzuführen und die Anweisungen zu befolgen.

Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei definitiver Absage einer Veranstaltung ohne ein Ersatzprogramm wird der Betrag für das Konzert-Ticket zurückerstattet (ohne Bearbeitungsgebühren). Für eine Rückerstattung sind die Tickets abgesagter Veranstaltungen bis spätestens 10 Tage nach Absage der betreffenden Vorstellung (Datum Poststempel) per Einschreiben im Original mit den Kontoangaben an folgende Adresse einzusenden bzw. vorzulegen: Timeless Music AG, Lessingstrasse 15, 8002 Zürich. Die Rückerstattung erfolgt bargeldlos auf ein vom Kunden zu benennendes Bank- oder Postcheckkonto. Bei Zahlungen, die per Kreditkarte erfolgt sind, wir der Betrag ausschliesslich mittels Gutschrift auf die zuvor belastete Karte vergütet. Die Bearbeitungsgebühr wird nicht zurückerstattet. Nach Ablauf der angegebenen Frist von 10 Tagen verfallen die Ansprüche gegenüber der Timeless Music AG.

Covid-19-Erstattungen

Für alle Rückerstattungsanträge, die mindestens 24 Stunden vor Konzertbeginn schriftlich an info@timelesss-music.ch gestellt werden, garantieren wir in folgenden Fällen eine Rückerstattung der Tickets:COVID-19-positive:r Ticketinhaber:in, bei Vorlage eines ärztlichen Attests oder SMS.Schliessung der Grenzen des Wohnsitzlandes, die jede Reise nach Zürich zum Besuch der Aufführung verhindert obligatorische Quarantäne, bei Vorlage eines ärztlichen Attests.Bei allen anderen Umständen, die auf die gesundheitlichen oder administrativen Folgen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen sind, wird das Festival den Anspruch prüfen und das Ergebnis von Fall zu Fall beurteilen.Sollten Sie sich aus persönlichen Gründen entscheiden, nicht an der Veranstaltung teilzunehmen, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung

Der Erwerb von Eintrittskarten des Veranstalters zwecks Weiterverkauf (Handel) ist generell untersagt. Kaufe Eintrittskarten nur über die vom Veranstalter bekannt gemachten Kanäle! Tickets die nicht über offizielle Verkaufsstellen gekauft wurden, sind nicht gültig und werden vom Veranstalter nicht ersetzt.

Der Veranstalter kann die Daten des/der Erwerbers/in aus dem Ticket-Verkauf und der -Verwendung speichern, verarbeiten und für eigene Kommunikationszwecke verwenden. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.

Der Veranstalter schliesst jegliche Haftung für eigenes und fremdes Handeln aus, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Körper-, Sach- und Vermögensschäden, die Besucher oder Partnern zugefügt werden.Der Veranstalter ist für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände nicht verantwortlich. Fundsachen werden nach dem Event an die Stadtpolizei Zürich übergeben.

Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter sein gesetzlicher oder statutarischer Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

Änderungen zu diesen allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden werden keine vorgenommen. Der Veranstalter behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen vor. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen wird Zürich/ZH vereinbart. Im Weiteren gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ticketsystems Evenito.

Der Veranstalter hält sich generell an ein Zahlungsziel von 60 Tagen. Vorauszahlungen werden wie vertraglich vereinbart geleistet.

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